Wie funktioniert das mit den OGS-Kosten bei getrennten Familien?
Hier die Geschichte von Petra B. aus dem Rhein-Sieg-Kreis:
"Wir leben seit April 2017 im Wechselmodell. Mein Sohn war damals 5 Jahre alt, kam in seine letztes Kindergartenjahr und wurde demnach in NRW beitragsbefreit. Mit dem Wechsel in die Grundschule und dem Besuch der OGS kam bei mir die Frage auf, wie der OGS-Beitrag für Familien, die im Wechselmodell leben, also ihr Kind paritätisch zu je 50 Prozent betreuen, berechnet wird.
Keine faire Berechnung
Die Antwort, die ich in meiner Heimatkommune bekam, war: Das Einkommen der Eltern wird zusammengerechnet und ein entsprechender Beitrag anhand des gemeinsamen Einkommens festgesetzt - so, wie es bei allen Familien gemacht wird, die zusammen leben. Geprägt durch mein Elternhaus und dem Gedanken, dass eine Beitragsberechnung entsprechend der wirtschaftlichen Kraft gezahlt wird, konnte ich diese Aussage nicht einfach so stehen lassen. Ich fing an, mich im Internet zu informieren, rief bei anderen Kommunen an und kontaktierte die Rechtsberatung einer Frauenberatungsstelle. Es schien tatsächlich die harte Realität zu sein.
Kontakt mit dem Jugendamt
So kontaktierte ich das Jugendamt in meiner Heimatkommune und zeigte ihnen meine beziehungsweise unsere Situation auf. Legte dar, dass es einen großen Unterschied hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Einkommens zwischen Familien in einem Haushalt und im Wechselmodell lebenden Familien geben würde, da es im Wechselmodell doppelte Haushaltsführungskosten gibt.
Die Ansprechpartner im Jugendamt waren sehr verständnisvoll und offen für ein Gespräch, in dem offen überlegt wurde, was eine Beitragsberechnungsmöglichkeit im Sinne des Solidaritätsprinzips sei. Zunächst schien es dennoch auch hier keine praktikable Lösung zu geben.
Plötzlich kam die gute Nachricht
Ich hörte einige Zeit nichts mehr, bis ich dann - für mich sehr überraschend - die Information bekam, dass die Satzung der Stadt zum 01.08.2018 geändert werde. Nun wird jeweils für beide Eltern einzeln aufgrund ihres persönlichen Einkommens ein OGS-Beitrag festgesetzt. Dieser persönliche Beitrag muss bei einem 50/50 - Wechselmodell von jedem Elternteil hälftig gezahlt werden. Für mich ist dies genau die Beitragsberechnung, die ich als solidarisch empfinde und gerne zahle!
Ich habe mich unglaublich gefreut und bin begeistert davon, dass ich in so einer familienfreundlichen, engagierten und bürgernahen Stadt wohne, die sich den Sorgen der Bürger angenommen und im Sinne der Solidarität die Beitragsberechnung für Familien die im Wechselmodell leben, verändert hat.
Foto: Tomizak/pixelio.de
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Kommentar von Marlies Funke |
Hallo Petra!
Deinen Beitrag zum Thema OGS-Gebühren habe ich mit großem Interesse gelesen.
Genau mit diesem Thema beschäftige ich mich auch gerade. Und genau wie du, empfinde ich auch die von dir vorgeschlagene Lösung als die Gerechteste. Wie toll, dass das Jugendamt deiner Stadt so offen war und die Satzung dementsprechend geändert hat!
Verrätst du mir, in welcher Stadt du lebst? Kann man die Satzung im Internet finden?
Herzliche Grüße.
Marlies Funke aus Dorsten
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